Foto: © Reinhard Öhner


Kompetent. Verlässlich. Serviceorientiert.

SCHEUCH & SOCHOR ist eine Kooperation selbstständiger Rechtsanwälte.

2009 wurde der Grundstein für die gemeinsame Kanzlei gelegt. Seither vertreten

Mag. Helmut Scheuch und Mag. Thomas Sochor Privatpersonen, Bauträger,

Hausverwaltungen und Immobilienentwickler in Sachen Miet-, Wohnungseigentums-,

Immobilien- und Bauträgervertragsrecht. Ihre Kompetenzen liegen darüber hinaus

auch im Ehe-, Familien- und Erbrecht.

SCHEUCH & SOCHOR haben große Erfahrung mit der qualifizierten Rechtsberatung bei Verlassenschaften.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:

  •  Mietrecht
  •  Wohnungseigentumsrecht
  •  Immobilienvertragsrecht (Kauf, Schenkung, Bestandrechte, etc.)
  •  Bauträgerrecht
  •  Beratung von Hausverwaltungen
  •  Gesellschaftsrecht (Gründungen, Privatstiftungen, etc.)
  •  Vertragsverfassung und -kontrolle
  •  allgemeines Zivilrecht
  •  Ehe- und Familienrecht
  •  Erbrecht (inkl. Errichtung und Verwahrung von Testamenten,
  •  Verlassenschaftsabhandlungen, etc.)
  •  Beratung und Prozess-/Vertretung im Zivil- und Unternehmensrecht
  •  Verwaltungsrecht (Grundverkehrs-, Bau- und Gewerberecht, etc.)

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