Foto: © Reinhard Öhner
SCHEUCH & SOCHOR ist eine Kooperation selbstständiger Rechtsanwälte.
2009 wurde der Grundstein für die gemeinsame Kanzlei gelegt. Seither vertreten
Mag. Helmut Scheuch und Mag. Thomas Sochor Privatpersonen, Bauträger,
Hausverwaltungen und Immobilienentwickler in Sachen Miet-, Wohnungseigentums-,
Immobilien- und Bauträgervertragsrecht. Ihre Kompetenzen liegen darüber hinaus
auch im Ehe-, Familien- und Erbrecht.
SCHEUCH & SOCHOR haben große Erfahrung mit der qualifizierten Rechtsberatung bei Verlassenschaften.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
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